Es sind grundsätzlich die Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei nach dem Oö. Fischereigesetz (idgF) einzuhalten.
Darüber hinaus gelten für die Fischerkartenbesitzer des Fischereivereins Höllerersee folgende Bestimmungen:
Fisch | Körperlänge [cm] | Stück/Tag | Schonzeit |
Hecht | 60 | 2* | 01.01. - 30.04. |
Zander | 50 | 2* | 01.01. - 30.04. |
Wels | 80 | 2* | 01.06. - 30.06. |
Flussbarsch | 10 | 2 | 01.01. - 30.04. |
Maräne | 40 | 3** | 16.10. - 31.12. |
Karpfen | 45-70 | 3*** | 01.05 - 31.05. |
Schleie | 30 | 3 | 01.05 - 30.06. |
Brachse | 25 | 5 | 01.05 - 31.05. |
Amur, Koikarpfen und Silberkarpfen sind ganzjährig geschont | |||
Rotauge | 12 | 01.04. - 31.05. | |
Rotfeder | 15 | 01.04. - 31.05. | |
Laube | 10 | 01.05. - 30.06. | |
Aitel | 25 | 16.03. - 31.05 |
*Gesamter Raubfischfang 3 Stück pro Tag.
Raubfische sind vom 01. 01. bis 30. 04. gesperrt, d.h. das Fischen mit Kunstködern (Wobbler, Blinker, Spinner,...), lebenden Köderfischen bzw. Köderfischstücken ist während dieser Zeit
verboten.
Das Fischen mit Echolot ist ebenfalls nicht gestattet.
Maßige Welse müssen außerhalb der Schonzeit entnommen werden.
** Für Maränen gibt es zusätzlich zum Tagesfanglimit auch ein Jahresfanglimit. Es dürfen demnach pro Jahr von einem Fischereiberechtigten höchstens 30 Stück Maränen aus dem See entnommen
werden, wobei sich die erlaubte Stückzahl nicht erhöht, wenn der Fischereiberechtigte Lizenzen für mehrere Seeabschnitte hat. Maränenfischen ist mit 2 Gerten mit je einer handelsüblichen Hegene
(maximal 5 Nymphen) erlaubt.
*** Für Karpfen gilt ein Entnahmefenster von 45 – 70 cm. Dies bedeutet, dass Fische unter 45 cm und ab 71 cm sofort wieder zurückgesetzt werden müssen. Entnommen werden dürfen demnach nur
Karpfen zwischen 45 und 70 cm. Das Fischen auf Karpfen und Amur ist vom 01.05. bis 31.05. strengstens verboten!
Während der Karpfenschonzeit herrscht am See generell ein Anfütterungsverbot. Weiters ist im Mai das Fischen mit Boilies und Pellets verboten.
Es darf nur mit zwei Fischergerten mit je einem Haken gefischt werden, auch wenn der Fischer mehrere Lizenzen am Höllerersee besitzt. Der Nachkauf einer weiteren Lizenz für den gleichen Tag ist verboten. Das Befahren der Wiesen mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Badende dürfen weder behindert noch belästigt werden.
Raubfische sind bis bis zum 30 April gesperrt, d.h. das Fischen mit künstlichen Ködern (Blinker, Wobbler, Spinner) ist bis zum oben genannten Datum untersagt.
Fischen mit lebendem Köderfisch sowie Echolot ist verboten.
Hälterverbot: Die Hälterung von lebenden Fischen in Setzkeschern oder anderen Behältnissen ist verboten.
Fangbuchrückgabe: Das Fangbuch ist dort zurückzugeben, wo es ausgestellt wurde, spätestens bis 01.03. des Folgejahres. Das Fangbuch ist korrekt zu führen.
Feinfutter verboten. Erlaubte Futtermittel bis max. 500 Gramm (Mais, Weizen, Gerste, Boilies).
Nur Jahreskartenbesitzer ist das Fischen vom Boot erlaubt.
Boote müssen am Jahresende aus dem Seebereich entfernt werden.
Den Kontroll- und Aufsichtsorganen ist bedingungslos Folge zu leisten.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können einen Kartenentzug zur Folge haben.
Wir wünschen dir ein erfolgreiches Petri Heil.
Der nachfolgenden Abbildung kann entnommen werden, wo Sie mit unseren Karten fischen dürfen.
Jahreskarte | 180 €* |
Wochenkarte | 70 € |
Jugendjahreskarte | 50 € |
24 Std. Karte | 40 € |
Gasthaus Vorauer
Seeleitenstraße 17
5120 St. Pantaleon
https://www.seestueberl-hoellerersee.at/kontakt/
Fam. Lobentanz Josef
Seeleitenstraße 12
5120 St. Pantaleon